Das Kartellamt sieht in den Plänen der DTAG eine Wettbewerbsverzehrung.
Da einige Managedservices, so nennt es die Telekom bevorzugt wird und diese bei entsprechender Zahlung gar nicht in die Drosselung eingerechnet werden.
Die kleineren Unternehmen oder Startups hätten ein Problem, es würden einige größere Unternehmen die die Gebühren zahlen wollen und auch können von der Drosselung herausgenommen.
Das wäre eine Bevorzugung und nicht gerade Fair.
Außerdem sagt das TMG und andere Gesetze das die Telekom und andere Serviceprovider gar nicht in die Pakete sehen dürfen, dies müssten sie um ja zu filtern.
So eine Filterung ist unzulässig und die Pläne sind total gesetzeswidrig und gehörten abgeschafft.
Die Telekom muss gestoppt werden Drosselpläne umzusetzen, die Flate muss im gewohnten Umfang erhalten bleiben.
Eine Drosselung auf 384 Kbit/s wäre nicht gut mindestens 50% der aktuellen Leitung müssten mindestens erhalten bleiben das wären bei 16.000 , 8000.
Bei 25.000 12,5T und bei 50T 25T.
Eine Drosselung stößt gegen geltende Gesetze.
Normale Internetnutzer die sicher ihre Leitung nicht nur für E-Mails nutzen und auch mal das eine oder andere Video ansehen, werden schnell an die Obergrenze von 75 GB kommen.
Mein Durchschnittsverbrauch liegt bei 33-40 GB im Monat (Jahresmittel).
Ich komme zwar nicht direkt an die Grenze aber zu Hochzeiten könnte dies passieren, besonders wenn ich mir einige Let´s Play Videos die zeitweise 15-20 Minuten lang sind.
Bei Full HD gehen so 3-8 GB je nach Konvertierung über die Leitung.
« PC immer weniger ist eine Neuanschaffung nötig. Netzneutralität »
Ihr könnt ja euch mal an dieser Umfrage beteiligen.
http://www.youtube.com/watch?v=5kjVRbJfBbE&list=UUCI6C8hD-hTZi2JEmS7zvQw
Oder nutzt einfach die von julienmahr.com!
Ich werde nach 3 Monaten die Ergebnisse von beiden
zusammenführen, wenn beide noch verfügbar sind.
Hi SVdein Link ist ja eine tolle Motivsammlung!Da beklagt sich allen Ernstes eine Versicherung ber Konkurrenz aus der Automobilwirtschaft,die die Konkurrenz slesbt mit der Erschaffung eines eigenen Partnerwerkstattnetzes aufkebaut hat.Dabei haben Versicherer die Entsch digungsleistung in Form von Geld zu erbringen,nicht durch Vermittlung von Reparaturdienstleistungen,a7 3 Pflichtversicherungsgesetz!!!Fazit:Ein St ck vom Kuchen sich rechtswidrig aneignen und dann jammern,weil der so bestohlene Gegenmassnahmen ergreift ist m.E.nichts anderes als perfide Doppelmoral.Wir haben es hier mit einem Wirtschaftskrieg zu tun,der m.E.aus Gerwinnsucht von einigen wenigen Versicherern unter Missachtung des versicherungsvertraglichen Prinzips der Geldentsch digung begonnen wurde.Repararurvolumen in die eigenen Billigwerkst tten zu lenken entspricht nicht dem prinzp der Geldentsch digung behindert fairen und freien Wettbewerb zwingt die Hersteller zum SelbstschutzWie weise war da doch die bis 1995 geltende Regelung der Gewinndeckelung in der Kfz-Haftpflicht!
Es geht hier darum das die Telekomkunden, vor der Umstellung einen Vertrag über eine ungedrosselte Flaterate abgeschlossen haben, und die Telekom das über die AGB nicht einfach so ändern kann.
Die Telekom wenn sie dies durchsetzen möchte, müsste diesen wenigsten kündigen oder eine Kündigung ohne Laufzeiten ermöglichen.
Wobei ja aktuell ein Gericht schon die Masche der Telekom untersagte.
Eine Flaterate ist laut dem Gericht ein unbegrenzter Tarif ohne Drosselung.